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Luftdicht bauen ist eine Forderung die der Gesetzgeber schon seit Jahrzehnten fordert. Aber heute erst , nachdem viele große Schäden bekannt wurden, wird die Fachwelt wirklich aufmerksam. Heute, wo die Häuser gut gedämmt sind, entsteht Schimmel und Feuchtigkeit in der Wärmedämmung wenn Zugluft durch die Konstruktion gelangt. Wenn Ihre Wärmedämmung erst verschimmelt ist, ist der Schaden groß und der Bauträger weit. Warum Sie z.B. als Bauherr während der Garantiezeit nochmal einen Blower Door Test machen solten lesen Sie hier.
Schon seit Jahrzehnten ist es eine gesetzliche Anforderung an die Bauschaffenden Luftdicht zu bauen. Sie können auch für viele Altbauten, heute noch, Haftungsansprüche wegen der Bauschäden und überhöhten energierverbräuche geltend machen . Bauträger und Bauschaffende müssen für verdeckte Schäden 30 Jahre haften. Da es aber bei Bauträgern in Mode ist, regelmäßig eine Pleite hinzulegen, um am nächsten Tag mit neuer weißer Weste Wiederauf-erstehung unter gleichem Firmennamen zu feiern, nutzt Ihnen das meist wenig. Da gibt es einen besseren Ansatzpunkt: Der Architekt, der Architekt haftet auch 30 Jahre wenn der Architekt einen Planungs- oder Bauleitungsfehler gemacht hat. Siehe rechts
Durch Zugluft entsteht gefährliche Kondensationsfeuchte in der Dammung. Sehr gefährdet sind Dämmungen aus Mineralwolle, Hanf und Zellulose, aber auch Dämmungen aus Styropor können durch das gasförmiges Wasser welches in der Dämmung kondensiert ( Luftfeuchte ) vollkommen durchnäßt und unbrauchbar werden. Schimmel in der Dämmung ist die logische Folge. Bei jedem Windstoß wird dann Ihr Wohnraum mit Millionen von Schimmel-Sporen bombadiert. Ich kann mit hilfe eines Blowerdoor-Unterdrucktest in Verbindung mit einem Luftkeimtest die Schimmelbelastung und damit den Bauschaden durch Schimmel in der Wärmedämmung nachweisen.
Seit jeher hat der Architekt die Aufgabe die Luftdichtheit seiner Konstruktion zu planen. Dies wurde bis heute von den meisten Architekten übersehen. Kaum ein Architekt hat eine Planung der Luftdichtheit erstellt. Die Luftdichtheit ist eine Planungsaufgabe die der Architekt Ihnen schuldet. Wenn der Architekt jedoch die Luftdichtheit nicht geplant hat, die Maßnahmen zur Erstellung der Luftdichtheit nicht umfassend ausgeschrieben hat. Wenn der Architekt die Gewerke nicht so koordiniert hat, das dass eine Gewerk an das andere Luftdicht anschließt. Dann können Sie Ihren Architekt noch nach vielen Jahrenpersönlich drankriegen. Das Gute ist, das Architekten eine Architektenhaftpflicht-versicherung mit 30 Jahren nachhaftung haben.
Ich erstelle Blowerdoor Gutachten bei Neubauten nicht im Auftrag der Bauunternehmen sondern nur im Auftrag des Bauherren
Ich erstelle Blowerdoor Gutachten zwecks Garantiemanagement kurz vor Garantieende
Blowerdoor Unterdrucktest in Verbindung mit einem Schimmeltest um nicht nur Undichtigkeiten zu erkennen , sondern um zu erkennen ob die Wärmedämmung kontaminiert ist.
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